Rechtsbelehrung
Der Anbieter einer Mitfahrt in seinem Fahrzeug wird ausdrücklich darauf hingewiesen und stimmt zu,
- dass der Veranstalter der Charity keinerlei Haftung übernimmt, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- dass sich der Anbieter von Fahrten (Fahrer) an die Verkehrsregeln und Vorschriften der StVO zu halten hat.
- gewährleistet, dass sich das teilnehmende Fahrzeug in vorschriftsmäßigem Zustand nach StVZO befindet.
- dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
- dass er mangels gesonderter Vereinbarung dem Mitfahrer gegenüber haftet.
Bitte lesen Sie den Haftungsausschluss und bestätigen Sie dies.
Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen an. Die Haftungsvereinbarung wird mit Absenden der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Sie gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Dieser Haftungsverzicht gilt auch für individuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen entstehen.
Der Haftungsverzicht ist Bestandteil der Anmeldung. Die Teilnehmer bestätigen die Kenntnis und die Anerkennung des Verzichts mit ihrer Bestätigung.
Der Veranstalter lehnt den Teilnehmern und Dritten gegenüber jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten, außer bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit.
Der Teilnehmer verzichtet für sich und seine Angehörigen durch Abgabe der Anmeldung für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltungerlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Helfer, Beauftragte, Behörden, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, ebenso gegen Fahrer und Beifahrer dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, gegen Behörden oder irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Der Veranstalter nimmt den Verzicht an.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von jeglichen Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere dem Betriebdes Fahrzeugs entstehen können, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, frei.
Ausgenommen sind Schäden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung.
Die Teilnahme geschieht auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer beteiligen sich auf eigene Gefahr an diesem Event und tragen die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden.
Mit Abgabe der Anmeldung erkennen die Teilnehmer die festgelegten Bedingungen uneingeschränkt rechtsgültig an. Zu verbindlichen Aussagen ist nur die offizielle Organisation berechtigt.
Höhere Gewalt und behördliche Auflagen entbinden die Organisation grundsätzlich von der Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.